Netzfund

Michael van Laack) Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat nach Beratung mit sich selbst und anschließender Info an sein Kabinett beschlossen: Ab dem kommenden Montag ist in Bayern Einkaufen, Bus- und Bahnfahren nur noch mit FFP2-Masken erlaubt. Da Bayern in der bisherigen Corona-Saison 2020/21 oft Vorreiter bei Entscheidungen war, darf angenommen werden, dass andere Bundesländer bald nachziehen.
Wir erinnern uns: Johannes Laschet, Sohn von Armin Laschet – Merkels und der MSM Wunschkandidat als neuer CDU-Vorsitzender – hatte einen millionenschweren Auftrag für Corona-Schutzausrüstung zwischen dem Textilunternehmen van Laack und der Landesregierung eingestielt. Wir wollen dem bayerischen Ministerpräsidenten allerdings nicht unterstellen, dass er oder jemand aus seiner Familie einen der führenden Hersteller dieser Masken besser kennt. Für uns sind andere Fragen wesentlich interessanter:

Wer bezahlt die Masken?

Es gibt – wie bei so vielen anderen Produkten auch – mindere und bessere Qualitäten dieser Masken. Einer der Billighersteller ist Samding Craftwork im chinesischen Dongguan, von denen z.B. große Ketten wie Real ihre Ware beziehen. Aktuell erhält man 30 Masken noch für € 31,99, als etwas mehr als ein Euro pro Stück. Apotheken aber empfehlen solche Billigmasken nicht, sondern qualitativ hochwertigere und sicherere Produkte wie z. B. das von Medisana. Da kosten 10 Stück im Schnitt € 29,99.
Bei der Tragedauer gilt für alle Masken:Nicht länger als vier Stunden und grundsätzlich täglich wechseln. – Da die Kanzlerin heute in Aussicht gestellt hat, dass der Lockdown noch mindestens acht bis zehn Wochen dauern könnte, stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Mehraufwand? Vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen (ALG II, Minijobber, Mindestlöhner usw.). Kann ein Ministerpräsident oder vielleicht bald auch die Bundesregierung anordnen, dass die Bürger solche Produkte erwerben müssen, um am noch verbliebenen Rest des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen zu dürfen?

Haben wir genug FFP2-Masken?

Die Lager sind voll, tönte es vor einigen Wochen, als es hieß, über 60jährige könnten pro Person in Apotheken sechs Masken kostenlos erhalten. Aber schon da gab es am dritten Tag Engpässe und mancher in dieser Altersklasse wartete fast zehn Tage, bis die Masken wieder zur Verfügung standen. Zumindest in Bayern war das so. Weitere sechs Masken pro Person sollten dann alles in dieser Altersgruppe zu einem verbilligten Preis gegen Vorlage eines Gutscheins bekommen. Diese Gutscheine stellen die Krankenkassen aus. Aber bisher haben nur knapp 10 % der Zielgruppe überhaupt diese Gutscheine bekommen.
Wir dürfen davon ausgehen, dass zumindest in Bayern nun ein Run auf die Masken einsetzen wird, der den aufs Toilettenpapier toppt, weil der Kauf von Masken ja nicht limitiert ist auf haushaltsübliche Mengen. Am Ende können dann vermutlich die ärmsten Menschen des Freistaats nicht einmal mehr einkaufen gehen, weil es zumindest kurzfristig keine Masken mehr gibt.

Ist dieser Eingriff in die Bewegungsrechte zulässig?

Das sollen wie es heißt, die Gerichte noch in dieser Woche in Eilverfahren prüfen. Söder stellt Bedingungen, unter denen man noch einkaufen und mit dem Bus fahren kann. Wer diese nicht erfüllen kann (sei es, weil ihm das Geld fehlt oder es Beschaffungsprobleme gibt), dem entstehen erhebliche Nachteile, dem ist vielleicht nicht einmal mehr die Grundversorgung möglich.
Söder geht in seinem Dekret weit über das hinaus, was der Bund verlangt: Eine Mund- und Nasenbedeckung. Die normalen Masken nennt er abfällig Community-Masken, die man halt trage, wenn man über die Straße gehe und einem Nachbarn aus 30 Meter Entfernung zuwinke. Er verlangt den Einsatz eines ganz bestimmten Produkts. Und verpflichtet die Bürger zum Erwerb. Ob das zulässig ist, werden die Gereichte prüfen. Menschlich allerdings ist das unterste Schublade.
Es gibt genug FFP2-Masken auf dem Markt, sagt Söder! Die Frage ist: Wie lange noch? Lange genug, um die von der Kanzlerin in Aussicht gestellte Lockdown-Verlängerung bis Ostern ohne zusätzliche Gesundheitsrisiken (Keime usw.) zu überstehen? Wir dürfen vermuten: Nein! Denn unsere Politiker denken in diesen Tagen nicht nur nicht mehr vom Ende her, sondern zumeist nur noch von Zwölf bis Mittag!

Und das sagt das RKI dazu:

„Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“