Kennt ihr den 5 Artikel unseres Grundgesetzes?
Wenn nicht, macht nix. Facebook kennt ihn auch nicht. Denn sonst würde man nach deren Ansichten nicht ständig gegen die Gemeinschaftsregeln verstoßen, die übrigens nicht über diesen Artikel 5 des Grundgesetzes gestellt werden dürfen. Auch Zuckerberg und seine Truppe haben sich daran zu halten. Auf der einen Seite machen sie für Millionen von Euro Imagewerbung, während auf der anderen Seite wahllos die Leute gesperrt werden, nur weil sie die Wahrheit schreiben. Aber es heißt ja nicht umsonst, wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Facebook verlor in diesem Jahr ein Prozent seiner User in Europa. Das hört sich nicht viel an, aber ein Prozent sind in etwa die Einwohnerzahl von Bottrop. Kein Wunder, dass die Aktie gefallen ist. So, damit nun jeder weiß, was der Artikel 5 unseres Grundgesetzes ist, habe ich ihn für alle noch einmal aufgeführt.
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.